Wanderordnung

Bitte beachten Sie:

Alle Wanderungen und Veranstaltungen werden jeweils vorher noch einmal in der Lokalpresse und durch Aushang mit Angaben über Treffpunkt, Wanderzeit etc. veröffentlicht.

Zur Teilnahme an unseren Wanderungen sind alle Wanderfreunde und zwar sowohl Mitglieder des Eifelvereins als auch Gäste herzlich eingeladen.

Die Teilnahme an Wanderungen, Fahrten und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Änderungen des Wanderplanes oder der Streckenführung einzelner Wanderungen bleiben vorbehalten.

Bitte melden Sie runde Geburtstage sowie Krankheits- und Todesfälle unserer Sozialwartin Frau Christel Küpper.

Um die persönlichen Leistungen der einzelnen Wanderer hervorzuheben, ehrt die Eifelvereinsortsgruppe Kall seine aktiven Mitglieder durch Wanderauszeichnungen:

Jede Tageswanderung wird mit 2 Punkten und jede Kurzwanderung mit 1 Punkt bewertet. Bei Mehrtagswande­rungen können jedoch höchstens 4 Tage bewertet werden. Wanderführer erhalten jeweils die doppelte Punktzahl.

Es können nur Wanderungen bewertet werden, die von der Ortsgruppe Kall im Jahreswanderplan ausgeschrieben sind, oder die kurzfristig als eingeschobene Wanderung durch Aushang und Lokalpresse bekannt gegeben werden.

Die Wanderauszeichnungen werden auf der Jahreshauptversammlung verliehen:
50 Punkte: Wanderstock mit Vereinsabzeichen
200 Punkte: Wanderstockring in Bronze
400 Punkte: Wanderstockring in Silber
500 Punkte: Wanderstockring in Gold

Zusätzlich wird jedes Jahr der Jahresmeistwanderer durch einen Sachpreis geehrt.

Bewertungsgrundlage ist ausschließlich der Eintrag in die Teilnehmerliste. Nur Mitglieder und Familienmitglieder der Ortgruppe Kall können bewertet werden.

Bitte beachten Sie bei Fahrplanwechsel die möglichen Änderungen der Abfahrtzeiten von Bussen.

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